Eine Hausverwaltung kauft Reinigung anders ein als ein Gewerbebetrieb. Sie entscheidet oft nicht allein, sie muss die Ausgabe begründen, und sie haftet dafür, dass Pflichten erfüllt werden. Darauf richten wir Angebot, Ablauf und Nachweis aus – für einzelne Objekte ebenso wie für Bestände über mehrere Städte.
Was eine Verwaltung braucht und ein Gewerbekunde nicht
Der Unterschied liegt nicht in der Reinigung, sondern in allem drumherum:
- Eine begründbare Entscheidung. Bei WEG-Objekten beschließt die Eigentümerversammlung. Sie braucht kein Angebot, sondern eine Vorlage: was gemacht wird, warum es nötig ist, was es kostet, welche Alternative es gäbe.
- Vergleichbarkeit. Drei Angebote mit unterschiedlichem Leistungsumfang sind nicht vergleichbar. Unser Leistungsverzeichnis benennt jede Position einzeln, damit der Vergleich möglich ist – auch gegen uns.
- Nachweis. Fragt ein Eigentümer, wann das Treppenhaus zuletzt gereinigt wurde, ist das eine Auskunft und keine Schätzung. Was wann gemacht wurde, halten wir fest.
- Ein Ansprechpartner statt einer Zentrale. Bei einer Beschwerde aus der Mieterschaft zählt, dass jemand das Objekt kennt.
- Umlagefähigkeit. Ob eine Leistung laufend oder einmalig anfällt, entscheidet darüber, wer sie am Ende trägt. Wir rechnen beides getrennt aus.
Leistungen für Ihre Liegenschaften
Alles aus einer Hand und mit einem Ansprechpartner – auch über Objekt- und Stadtgrenzen hinweg:
- Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung im festen Turnus, inklusive Gemeinschaftsflächen und Kellergängen
- Tiefgaragen- und Parkhausreinigung – maschinell, mit Entwässerungsrinnen und Sinkkästen
- Hausmeisterservice – Kontrollgänge, Pflege der Außenanlagen, Mülltonnen-Service
- Winterdienst nach Vereinbarung, mit festgelegten Zeiten und dokumentierten Einsätzen
- Glasreinigung an Treppenhausfenstern und Eingangsbereichen
- Grundreinigung, wenn ein Objekt lange nicht gepflegt wurde
- Entrümpelung von Kellern, Dachböden und geräumten Wohnungen
Verkehrssicherung und Winterdienst – die Pflicht, die übertragen wird
Die Räum- und Streupflicht trifft zunächst den Eigentümer. Sie lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen, aber nicht abschaffen: Der Eigentümer bleibt in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Deshalb halten wir schriftlich fest, was wann geräumt und gestreut wird, und dokumentieren die Einsätze.
Dasselbe Prinzip gilt für die Tiefgarage. Ölfilm auf glattem Beton, rutschige Rampen und zugesetzte Rinnen sind die klassischen Haftungsfälle – und der Nachweis einer regelmäßigen Reinigung ist das, was im Streitfall zählt.
Für die Eigentümerversammlung
Wenn ein Beschluss nötig ist, bekommen Sie von uns mehr als eine Summe:
- Leistungsverzeichnis mit jeder Position einzeln – damit die Versammlung sieht, wofür sie beschließt.
- Beschreibung des Ist-Zustands nach der Besichtigung, ohne Dramatisierung.
- Festpreis und, wo sinnvoll, die Gegenüberstellung von Einmalreinigung und festem Turnus.
- Hinweis zur Einordnung der Kosten – laufend oder einmalig. Die Prüfung bleibt bei Ihnen, aber die Information liefern wir mit.
Wird der Beschluss vertagt, bleibt das Angebot für die nächste Versammlung gültig; eine Preisanpassung nach Monaten wäre für Sie nicht planbar.
Mehrere Objekte, mehrere Städte
Unser Sitz ist Essen. Im Kernbereich sind wir ohne Anfahrtszuschlag unterwegs, regelmäßig auch darüber hinaus:
- Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop und Gelsenkirchen – Kernbereich
- Duisburg, Bochum und Düsseldorf – regelmäßig im Einsatz
Für Verwaltungen mit Beständen in mehreren dieser Städte heißt das: ein Ansprechpartner, ein Leistungsverzeichnis, eine Abrechnungslogik – statt drei Dienstleister mit drei Qualitätsniveaus.
Häufige Fragen von Hausverwaltungen
Übernehmen Sie auch einzelne Objekte?
Ja. Im Kernbereich fällt dafür kein Anfahrtszuschlag an. Bei weiter entfernten Einzelobjekten sagen wir Ihnen offen, ob sich das rechnet.
Wie läuft die Abrechnung bei mehreren Liegenschaften?
Je Objekt getrennt, damit Sie die Kosten der jeweiligen Abrechnungseinheit zuordnen können – auf Wunsch gebündelt in einer Sammelrechnung mit Einzelaufstellung.
Was passiert bei einer Beschwerde aus der Mieterschaft?
Sie erreichen denselben Ansprechpartner, der das Objekt kennt. Wir sehen uns die Stelle an und sagen Ihnen, ob sie im vereinbarten Umfang lag oder nicht – beides offen.
Können wir mit einem Objekt anfangen?
Das ist uns am liebsten. Ein Objekt, ein Turnus, und nach einigen Monaten entscheiden Sie anhand der Erfahrung, nicht anhand eines Versprechens.
Erstellen Sie eine Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung?
Wir liefern die Bestandteile: Leistungsverzeichnis, Zustandsbeschreibung, Festpreis und die Gegenüberstellung von Einmalreinigung und Turnus. Die Vorlage selbst formuliert Ihre Verwaltung – sie kennt die Beschlusspraxis Ihrer Gemeinschaft.
Übernehmen Sie auch den Winterdienst?
Ja, nach Vereinbarung und mit festgelegten Zeiten. Was geräumt und gestreut wird, steht im Leistungsverzeichnis, und die Einsätze werden dokumentiert.
Reinigung für Ihre Objekte anfragen
Sagen Sie uns, um welche Liegenschaften es geht und welche Leistungen Sie brauchen. Wir sehen uns die Objekte an und nennen Ihnen einen Festpreis je Objekt – kostenlos und unverbindlich.
Zu den Kosten einer Tiefgaragenreinigung und zur Vergleichbarkeit von Angeboten finden Sie hier eine ausführliche Erklärung.
Checkliste für Ihre Begehung
Wir haben zusammengestellt, worauf bei einer Tiefgaragenbegehung zu achten ist: eine Checkliste zum Ankreuzen, die vier Befunde, die mit der Zeit teurer werden, die Abgrenzung zwischen Reinigung und Instandsetzung, sieben Angaben, ohne die Angebote nicht vergleichbar sind, und ein Begehungsprotokoll für Ihre Akte.
Checkliste Tiefgarage herunterladen — PDF, 7 Seiten, kostenlos und ohne Anmeldung. Sie dürfen sie weitergeben und kopieren.
Angebot für Ihr Objekt
Beschreiben Sie uns kurz das Objekt — wir sehen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.