Die ehrliche Antwort zuerst: Einen Quadratmeterpreis, der für jede Tiefgarage stimmt, gibt es nicht. Wer Ihnen am Telefon eine Zahl nennt, ohne das Objekt gesehen zu haben, rät – und rechnet das Risiko ein oder schickt später einen Nachtrag. Auf dieser Seite steht, was den Preis wirklich bestimmt, wie Sie Angebote vergleichbar machen und warum der Zeitpunkt oft mehr ausmacht als der Stundensatz.
Die sieben Faktoren, die den Preis bestimmen
Zwei Tiefgaragen mit identischer Fläche können im Aufwand um ein Mehrfaches auseinanderliegen. Das sind die Gründe:
- Fläche und Zuschnitt. Nicht die Quadratmeter allein zählen, sondern wie gut die Maschine durchkommt. Lange freie Fahrgassen werden schnell gereinigt, enge Stützenraster und verwinkelte Ebenen kosten Zeit.
- Verschmutzungsgrad und Vorgeschichte. Eine jährlich gereinigte Garage braucht einen Durchgang. Eine, die seit sechs Jahren niemand angefasst hat, braucht Vorbehandlung, zwei Durchgänge und die Entfernung verkrusteter Rückstände.
- Bodenaufbau. Rohbeton, beschichteter Beton, Gussasphalt oder Pflaster verhalten sich völlig unterschiedlich. Eine Beschichtung verträgt nicht jedes Mittel und nicht jeden Pad-Härtegrad – das schränkt die Verfahren ein.
- Ölflecken und Reifenabrieb. Punktuelle Flecken sind Handarbeit, keine Maschinenarbeit. Je älter der Fleck, desto tiefer sitzt er im Porenraum.
- Entwässerung. Rinnen, Sinkkästen und Abläufe müssen geöffnet, geleert und gespült werden. Wie viele es sind und wie zugänglich sie liegen, steht in keinem Exposé – das sieht man erst vor Ort.
- Zeitfenster. Eine Garage, die ganz geräumt werden kann, ist in einem Durchgang fertig. Eine Wohnanlage, in der abschnittsweise gearbeitet werden muss, braucht mehrere Anfahrten – und Nachtarbeit wird anders kalkuliert als Tagarbeit.
- Entsorgung des Schmutzwassers. Das Wasser aus einer Tiefgaragenreinigung enthält Öl, Reifenabrieb und Streusalzreste. Es gehört nicht in den Regenwasserkanal. Wie es abgeführt wird, ist Teil des Preises – und ein Punkt, an dem sich billige Angebote erklären.
Warum Quadratmeterpreise in die Irre führen
Ein Angebot „0,xx € pro m²“ klingt vergleichbar und ist es nicht. Es sagt nichts darüber, ob Rinnen enthalten sind, ob Ölflecken behandelt werden, ob zweimal gefahren wird, wie das Schmutzwasser entsorgt wird und was passiert, wenn der Boden mehr Arbeit macht als erwartet.
Genau diese Lücken sind der Grund für Nachträge. Wir arbeiten deshalb mit einem Festpreis nach Besichtigung: Was wir vor Ort sehen konnten, ist eingepreist. Was wir nicht sehen konnten – etwa ein Rohrschaden unter der Rinne –, besprechen wir, bevor wir es anfassen.
So machen Sie Angebote vergleichbar
Wenn Sie mehrere Angebote nebeneinanderlegen, lohnt der Blick auf sieben Punkte. Fehlt einer, ist das Angebot nicht günstiger, sondern unvollständig:
- Sind Entwässerungsrinnen und Sinkkästen ausdrücklich enthalten?
- Steht dabei, wie Ölflecken behandelt werden – oder nur, dass gereinigt wird?
- Ist die Entsorgung des Schmutzwassers benannt?
- Wie viele Durchgänge sind kalkuliert?
- Welche Flächen genau: nur Fahrgassen, oder auch Stellplätze, Rampen, Treppenhäuser, Wände?
- Gibt es eine Aussage zur Absperrung und zur Nutzbarkeit während der Arbeiten?
- Ist es ein Festpreis oder ein Stundensatz mit offenem Ende?
Diese Liste gilt für jedes Angebot, auch für unseres. Sie ist der schnellste Weg, ein günstiges von einem unvollständigen zu unterscheiden.
Einmalreinigung oder fester Turnus – der größere Hebel
Die einmalige Grundreinigung einer vernachlässigten Tiefgarage ist der teuerste Fall: Es muss mehr Substanz gelöst werden, es dauert länger, und oft braucht es Vorbehandlung. Die Wiederholung im festen Intervall kostet deutlich weniger, weil weniger abzutragen ist.
Dazu kommt ein Punkt, der für Verwaltungen schwerer wiegt als der Preis selbst: Eine laufend wiederkehrende Reinigung zählt in der Regel zu den Betriebskosten und ist umlagefähig, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Eine einmalige Grundreinigung nach Jahren ohne Pflege wird dagegen häufig als Instandsetzung eingeordnet – und bleibt dann beim Eigentümer. Wie es im Einzelfall aussieht, prüft Ihre Verwaltung; die Weichen stellt aber der Turnus.
Was es kostet, nicht zu reinigen
Streusalz wird den Winter über hereingetragen und bleibt als Chlorid auf der Fläche. Chloride dringen in den Beton ein, erreichen mit der Zeit die Bewehrung und lösen dort Korrosion aus. Rostender Stahl dehnt sich aus und sprengt die Betondeckung ab.
Ab diesem Punkt ist es keine Reinigung mehr, sondern Betoninstandsetzung: stemmen, entrosten, reprofilieren, beschichten – mit Sperrung und über Wochen. Eine Pauschalzahl dafür nennen wir nicht; das kann seriös nur ein Gutachter nach Begutachtung. Die Reihenfolge der Größenordnungen ist in der Praxis aber eindeutig, und sie ist der eigentliche Grund, warum sich die jährliche Reinigung rechnet.
Wie bei uns ein Preis entsteht
- Besichtigung vor Ort – kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns Bodenaufbau, Zustand, Entwässerung und Zugänglichkeit an.
- Schriftliches Festpreis-Angebot mit Leistungsverzeichnis: welche Flächen, welche Arbeitsschritte, wie viele Durchgänge, wie die Entsorgung läuft.
- Termin nach Absprache – auf Wunsch nachts oder abschnittsweise, damit Stellplätze nutzbar bleiben.
- Abnahme und Nachweis – was wann gemacht wurde, bekommen Sie schriftlich. Das ist die Grundlage für Ihre Abrechnung gegenüber Eigentümern oder Mietern.
Häufige Fragen zu den Kosten
Können Sie mir vorab eine Hausnummer nennen?
Eine belastbare Zahl nicht – wohl aber eine Einschätzung, ob Ihr Objekt im üblichen Rahmen liegt oder ob Besonderheiten zu erwarten sind. Dafür genügen Stellplatzzahl, Baujahr und wann zuletzt gereinigt wurde. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
Rechnen Sie nach Quadratmetern oder nach Stunden?
Wir nennen einen Festpreis für den vereinbarten Umfang. Wie er intern kalkuliert ist, ändert für Sie nichts – entscheidend ist, dass die Summe steht und das Leistungsverzeichnis sagt, wofür.
Was passiert, wenn es mehr Arbeit wird als gedacht?
Was bei der Besichtigung erkennbar war, ist eingepreist – auch wenn es länger dauert. Zeigt sich etwas, das vorher nicht sichtbar war, melden wir uns, bevor wir weitermachen. Einen Nachtrag ohne Absprache gibt es nicht.
Ist die Tiefgaragenreinigung umlagefähig?
Eine laufend wiederkehrende Reinigung zählt in der Regel zu den Betriebskosten und ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Eine einmalige Grundreinigung nach jahrelanger Vernachlässigung gilt häufig als Instandsetzung und ist es nicht. Den Einzelfall prüft Ihre Verwaltung oder Ihr Steuerberater – wir rechnen beides getrennt aus, damit die Zuordnung nachvollziehbar bleibt.
Lohnt sich ein Jahresintervall gegenüber der Einmalreinigung?
In fast allen Fällen ja – fachlich wie preislich. Weniger Substanz bedeutet weniger Aufwand je Durchgang, und der laufende Turnus hält die Fläche aus der Instandsetzung heraus.
Angebot für Ihre Tiefgarage
Nennen Sie uns Stellplatzzahl, Ort und wann zuletzt gereinigt wurde – wir sehen uns das Objekt an und nennen Ihnen einen Festpreis. Die Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Mehr zum Verfahren, zu Ablauf und Technik steht auf der Seite zur Tiefgaragen- und Parkhausreinigung. Verwalten Sie mehrere Liegenschaften, finden Sie die Besonderheiten unter Reinigung für Hausverwaltungen.
Angebot für Ihr Objekt
Beschreiben Sie uns kurz das Objekt — wir sehen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.